Das System der anerkannten Weltanschauungen (Religionen und Humanismus) gründet sich auf das Konkordat, das Napoleon Bonaparte 1801 mit dem Vatikan schloss. In diese ursprünglich zwischen dem Kaiser der Französen und der römisch-katholischen Kirche geschlossene Übereinkunft wurden kurze Zeit später auch die protestantische und die jüdische Gemeinschaft aufgenommen.

Nach der belgischen Unabhängigkeit im Jahr 1830 wurde das System in das Grundgesetz des neuen Staates übernommen (Art. 181). Das anglikanische Christentum wurde 1870 staatlich anerkannt. 1875 wurde zum ersten Mal ein Zentralkomitee der Anglikanischen Kirche gebildet.

Eine anerkannte Weltanschauung erhält von der Bundesbehörde für Justiz für die Diener ihrer Kulte (Pfarrer, Imame usw.) Besoldung und Pension. Die laufenden Kosten einer anerkannten Weltanschauung werden durch die Stadt oder die Provinz gedeckt.

Als Gegenleistung setzt sich die Weltanschauung für die Wertschätzung demokratischer Werte ein, legt ihre Buchführung den betreffenden Stellen von Stadt oder Provinz vor und bemüht sich, ihren Beitrag zur belgischen Gesellschaft zu leisten.

Derzeit sind die staatlich anerkannten Weltanschauungsgemeinschaften in Belgien (in der Reihenfolge ihrer Anerkennung): die römisch-katholische Kirche,  der Protestantismus und die evangelischen Kirchen, das Judentum, der Anglikanismus, der Islam, die christlich-orthodoxen Kirchen und der freigeistige Humanismus.